Dokumente zum Download:
Satzung 2025
Gartenordnung 2025
Pachtvertrag
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Weiterführende Links
Das Konstrukt der Rechte und Pflichten eines Kleingärtners und auch des Vorstands ist nicht ganz einfach zu durchschauen.
Erste Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz, welches die Definition und die allgemeinen Regeln zum Kleingarten beschreibt. Die Stadt Düsseldorf hat unter Beachtung dieses Gesetzes Flächen als Kleingartengelände ausgewiesen.
Diese Flächen und damit die Verwaltung hat die Stadt an den Stadtverband verpachtet. Das ist der sogenannte Generalpachtvertrag. Zudem wurde ein Regelwerk von beiden Parteien aufgestellt, das die Nutzung der Flächen durch Kleingärtner regelt. Das ist die Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf. Dabei ist die Durchsetzung und die Interpretation der Regeln auf den Stadtverband übergeben worden.
Der Stadtverband wiederum hat Teilflächen über Zwischenverträge an die Vereine verpachtet. In diesen wird auch die Pflicht der Kontrolle und Durchsetzung der Pflichten auf den Vorstand übertragen.
Der Verein verpachtet wiederum Teilflächen, die eigentliche Parzelle, weiter an seine Mitglieder. Der Pachtvertrag und die Gartenordnung bzw. die Satzung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, regeln die Pflichten der Gärtner und das Zusammenleben im Verein.
Nachfolgend die Links zu den aktuellen Gesetzen:
