Allgemeines
Ein Kleingarten bietet die perfekte Möglichkeit, der Hektik des Stadtlebens zu entfliehen und sich der Leidenschaft fürs Gärtnern hinzugeben.
Ein Garten ist Entspannung, trägt zu einem gesunden Stadtklima bei und versorgt uns mit gesundem Gemüse.

Intro
Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren und diesen pachten möchten, bewerben Sie sich gerne. Die Bewerbung ist kostenlos, und Sie werden zunächst als passives Mitglied aufgenommen.
Wird ein Garten frei, wird dieser den Wartenden der Reihe nach angeboten. Bekundet einer Interesse, beginnen die Verhandlungen zwischen altem und neuem Pächter. Wird sich geeinigt, steht der Übernahme des Gartens und dem Abschluss eines Pachtvertrages nichts mehr im Weg. Genauere Informationen zu den Prozessen, den Kosten, den Rechten und Pflichten findet ihr hier auf der Seite.
Erst wenn Sie einen Garten übernehmen, werden Sie als aktives Vereinsmitglied registriert.
Gartenübernahme
Alle Gärten werden durch einen unabhängigen Wertermittler/-innen des Stadtverbandes festgelegt. Die dazu existieren Wertermittlungsrichtlinien des Stadtverbands Düsseldorf der Kleingärtner e.V. gelten für alle dem Verband angeschlossenen Vereine in Düsseldorf gleichermaßen. Das ist die Grundlage des Verkaufspreises.
Mit dem Vorpächter kann über Einrichtungen oder Geräte verhandelt werden, die übernommen werden können, wie z.B. Laubeneinrichtungen oder Gartengeräte. Ist man sich einig, kann der Garten übernommen und ein Pachtvertrag mit dem Verein geschlossen werden.
Kosten eines Gartens
Natürlich ist es wichtig zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wie hoch die Kosten für die Gartenübernahme entstehen und wie hoch die Kosten für den Unterhalt des Gartens sind.
- Gartenübernahme:
Bei der Gartenübernahme wird natürlich der Kaufpreis fällig, der sich aus Schätzpreis und Übernahme vom Vorpächter zusammensetzt. Als Orientierung: in der Vergangenheit wurden Gärten zwischen 3.000€ - 4.000€ abgeschätzt zuzüglich der Übernahme an den Vorpächter.
- Laufende Kosten:
- Die jährlichen Kosten liegen im Schnitt zwischen 600 € und 800€ für Pacht, Mitgliedsbeiträge, Versicherungen, Sonderumlagen für Vereinshaus und Gemeinschaftsflächen sowie Wasser- und Stromverbrauch.
- Der Wasserverbrauch wird jährlich abgelesen und wird von jedem Pächter selbst gesteuert. Stromlieferverträge werden von jedem Pächter selbst abgeschlossen.
Sonst noch wichtig zu wissen
Die Nutzung eines Kleingartens ist im Bundeskleingartengesetz beschrieben. Laut Gesetz steht ein Kleingarten dem Kleingärtner nur zur nichterwerbsmäßigen Nutzung zur Verfügung. Dabei soll der Anbau von Gartenbauerzeugnissen und die Erholung im Vordergrund stehen. Ein perfekter Kleingarten sollte aus drei verschiedenen Nutzungsteilen bestehen:

Nutzgarten
- Mindestens auf einem Drittel der gesamten Gartenfläche sollen Obst, Gemüse und Kräuter angebaut werden. Zum Nutzgartenanteil zählen:
- Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
- Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
- Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser.
(mindestens 10% der gesamten Gartenfläche sollte reine Beetfläche sein).

Ziergarten
Zum Ziergartenanteil gehören zum Beispiel Ziersträucher, Staudenbeete, Hecken, Steingarten oder Teich. Damit auch der Nachbar etwas Sonne abbekommt sind Pflanzen, die mehr als 4 m in die Höhe wachsen, nicht erlaubt.

Erholungsflächen und Laube
Dazu zählt die Laube (max. 24 m²), Terrasse, Wege und Rasenfläche. (Maximal 6% der Pachtfläche darf durch Betonplatten oder ähnliches versiegelt werden).
Damit auch die Allgemeinheit vom Erholungswert der Kleingärten profitiert, dürfen Hecken weder blickdicht, noch zu hoch sein. Außerdem sollte der Garten fachgerecht gepflegt und bewirtschaftet werden. Der Kleingärtner sollte in seinem Garten eine möglichst große Pflanzenvielfalt anstreben und für Nistmöglichkeiten, Winterschlafplätze und ähnliches sorgen, um die heimische Tierwelt zu unterstützen.
